Mehr Witwenrente/Witwerrente durch Prüfung von Rentenfahrplan Plus

Trifft die Rente mit Erwerbseinkommen wie beispielsweise Arbeitsentgelt oder mit Erwerbsersatzeinkommen wie beispielsweise Krankengeld zusammen, findet eine Anrechnung auf die Witwen-/Witwerrente statt.

Hierbei kann es zur Kürzung bis hin zum vollständigen Ruhen der Witwen-/Witwerrente kommen, obwohl grundsätzlich ein Anspruch besteht.

Dies liegt daran, dass im Sozialrecht der Unterhaltsbedarf bei Hinterbliebenen geringer eingestuft wird, die über Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen verfügen.

Wurde einmal festgestellt, dass durch zu hohen Einkommens die Witwen-/Witwerrente ruht, muss die Witwe beziehungsweise der Witwer regelmäßig Änderungen des Einkommens mitteilen. Ansonsten könnte es sein, dass eine mögliche Auszahlung der Witwen-/Witwerrente versäumt wird.

Fallbeispiel:

Bei der Prüfung der Einkommensanrechnung der Witwenrente einer Mandantin war aufgefallen, dass nach ihrem tatsächlichen Einkommen in den letzten Jahren zumindest anteilig die Witwenrente hätte ausgezahlt werden müssen. Ich beantragte eine Neuberechnung der Witwenrente bei der Rentenversicherung im Rahmen der sozialrechtlichen Verjährungsfrist von vier Jahren. Das Ergebnis war eine Auszahlung der Witwenrente für die letzten Jahre in Höhe von 4.984,60 Euro und eine monatlich laufende Zahlung der Rente in Höhe von 157,41 Euro.

Wenn auch Sie Bedenken haben, ob die Einkommensanrechnung in Ihrem Fall korrekt durchgeführt wurde oder Sie nicht regelmäßig Änderungen Ihres Einkommens gegenüber der Rentenversicherung mitgeteilt haben, kann sich eine Prüfung der Witwen-/Witwerrente durchaus lohnen.

Nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf.