Rentenberatung Honorar

Mein Honorar

Neutrale und unabhängige Beratung.

Als zugelassene und registrierte Rentenberaterin sowie Versicherungsberaterin dürfen Sie bei mir stets eine umfassende und neutrale Beratung erwarten. Mein Spezialwissen stelle ich Ihnen hierbei gern zur Verfügung.

Damit Sie Ihre Aufwendungen für meine Tätigkeit in etwa einschätzen können, möchte ich Sie im Folgenden über den Umfang meines Honorars informieren.

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Für eine Erstberatung wird eine Gebühr in Höhe von bis zu 190 Euro zzgl. 19 % MwSt. berechnet.

Die Berechnung erfolgt im Zeittakt je angefangene 10 Minuten. Das Honorar für weitere Tätigkeiten berechne ich ebenfalls in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder durch eine Honorarvereinbarung mit Ihnen.

Für die Tätigkeit im Widerspruchs- oder Klageverfahren können gesonderte Gebühren anfallen, die ebenfalls nach dem RVG ermittelt werden.

Gut zu wissen

Möglicherweise übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Rechnung für die Beratung. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Das Honorar für eine Rechtsberatung können Sie im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.