Gravierende Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen

Ab Januar 2023 fallen bei den vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenzen komplett weg. Bei den Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen erhöht.

Vorgezogene Altersrenten

Bisher konnten nur Personen, die die Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr) erreicht haben, unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen. Dies soll ab Januar 2023 nun auch für vorgezogene Altersrenten gelten, sodass man also bereits ab dem 63. Lebensjahr oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung sogar schon ab dem 62. Lebensjahr von dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen profitieren kann.

Neben dem Effekt, dass Sie mindestens zwei Einkommen gleichzeitig beziehen können, werden bei einer Beschäftigung auch weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Diese Beiträge, die Sie und Ihr Arbeitgeber ab Rentenbeginn durch die Ausübung der Beschäftigung einzahlen, wirken sich ab Beginn der Regelaltersrente zusätzlich rentensteigernd aus.

Was jedoch bleibt: Der Rentenabschlag, der durch einen früheren Rentenbeginn in Kauf genommen werden muss.

Erwerbsminderungsrenten

Bei den Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen ab Januar 2023 wie folgt angepasst:

-Rente wegen voller Erwerbsminderung: 17.272,50 Euro (in Werten von 2022)

-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: 34.545,00 Euro (in Werten von 2022)

Es handelt sich immer um Jahreswerte.

Bei den Erwerbsminderungsrenten muss unbedingt beachtet werden, dass weiterhin regelmäßig die wöchentlichen Arbeitsstunden eingehalten werden.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen weniger als 15 Stunden und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dürfen weniger als 30 Stunden wöchentlich gearbeitet werden.

Welche Überlegungen noch angestellt werden müssten und ob sich ein vorgezogener Beginn der Altersrente unter diesen Aspekten für Sie lohnt, erörtere ich gern mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch.