Erhöhte Hinzuverdienstgrenze auch in 2022

Bereits in 2020 und 2021 wurde der Hinzuverdienstdeckel ausgesetzt und die Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 Euro wurde auf (zuletzt) 46.060,00 Euro erhöht.

Zunächst war zu befürchten, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 08.11.2021 (BT-Ds. 20/15) keine Verlängerung der erhöhten Hinzuverdienstgrenze vorsieht. Doch durch den Einsatz des Bundesverbandes der Rentenberater gelang es, die Sinnhaftigkeit dieser Regelung darzustellen und die Verlängerung wurde bewilligt.

Die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 46.060,00 Euro wird in 2022 fortgeschrieben. Auch der Hinzuverdienstdeckel wird weiterhin ausgesetzt.

Liegen Ihre Jahreseinkünfte unterhalb dieser Grenze, wird Ihre vorgezogene Altersrente nicht gekürzt.

Sowohl Neu- als auch Bestandsrentner können von dieser Regelung profitieren.

Was das für Sie konkret bedeutet und ob sich der Bezug einer vorgezogenen Rente neben der weiteren Beschäftigung für Sie lohnt, ermittle ich gern für Sie.

Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt mit mir auf.